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BPatG, 25.10.2000 - 28 W (pat) 28/00 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon
Auszug aus BPatG, 25.10.2000 - 28 W (pat) 28/00
Dabei ist es ausreichend, daß die Waren unter Kontrolle eines einzelnen Unternehmens hergestellt sind (EuGH, WRP 1998, 1165, 1167 - Canon).
- BPatG, 09.01.2003 - 25 W (pat) 279/01 Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die sich gegenüberstehenden Waren unterschiedlichen Fertigungsstufen angehören (vgl hierzu auch PAVIS PROMA, Kliems, BPatG 28 W (pat) 28/00 - DAKOTA # Docado) und auch der Endverbraucher, soweit er elektronische Bauteile - insbesondere Zwischenprodukte - erwirbt, durchaus nicht unerhebliche Fachkenntnisse aufweist und die Marktverhältnisse kennt.
Dies gilt umso mehr, wenn - wie vorliegend - zudem zu berücksichtigen ist, dass die Marken nur eine klangliche Identität aufweisen, während sie sich im Schriftbild deutlich unterscheiden, und die angesprochenen fachkundigen Verkehrskreise Kennzeichnungen, soweit sie überhaupt im Fachverkehr oder -handel nebeneinander und klanglich in Erscheinung treten, eher mit erhöhter Aufmerksamkeit begegnen (vgl hierzu auch PAVIS PROMA, Kliems, BPatG 28 W (pat) 28/00 - DAKOTA # Docado).